Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) finden auf die vom Verein „Entlastungsdienst Schweiz – Kanton Zürich“ (nachfolgend „Entlastungsdienst“) angebotene SOS-Betreuung bei Online-Buchung (nachfolgend „SOS-Betreuung“) Anwendung. Mit der Nutzung dieser Dienstleistung akzeptieren Sie (nachfolgend „Vertragspartner/in“) die nachfolgenden Bedingungen unverändert und vollumfänglich.
1. Gegenstand
1.1 Für Betreuungsnotfälle bietet der Entlastungsdienst eine SOS-Betreuung an. Innert 24 Stunden ab Eingang der Online-Buchung des Vertragspartners/der Vertragspartnerin nimmt der Entlastungsdienst mit dem/der Vertragspartner/in schriftlich oder telefonisch Rücksprache (nachfolgend „Rücksprache“) und organisiert eine massgeschneiderte Betreuung der zu betreuenden Person durch seine Mitarbeiter/innen (nachfolgend „Mitarbeiter/in“) und somit eine Entlastung der betreuenden Angehörigen (nachfolgend „Angehörige“).
1.2 Die SOS-Betreuung erfolgt durch eine/n oder mehrere qualifizierte, für den Einsatz geeignete/n Mitarbeiter/innen.
1.3 Anlässlich der Rücksprache definiert der/die Vertragspartner/in mit der Geschäftsstelle des Entlastungsdienstes Art, Umfang, Anzahl der Einsätze und Dauer der massgeschneiderten SOS-Betreuung sowie die Aufgaben des Mitarbeiters/der Mitarbeiterin.
1.4 Die SOS-Betreuung ist in der Regel auf das Gebiet des Kantons Zürich beschränkt und erfolgt in der Regel am Domizil der zu betreuenden Person.
1.5 Es wird keine Betreuung angeboten, welche ausschliesslich Hauswirtschafts- und/oder Pflegearbeiten umfasst.
2. Vertragsschluss
2.1 Der Vertrag über den Auftrag zur SOS-Betreuung zwischen dem/der Vertragspartner/in und dem Entlastungsdienst kommt erst zustande nach erfolgter Rücksprache mit der Mitteilung des ersten SOS-Einsatztermins per E-Mail oder telefonisch an den/die Vertragspartner/in durch den Entlastungsdienst. Mit der Online-Buchung entsteht somit noch kein einklagbarer Anspruch des Vertragspartners/der Vertragspartnerin auf eine SOS-Betreuung.
2.2 Widerruft der/die Vertragspartner/in seine/ihre Online-Buchung nach Eingang beim Entlastungsdienst und vor Mitteilung des ersten SOS-Einsatztermins durch den Entlastungsdienst, wird dem/der Vertragspartner/in eine Bearbeitungsgebühr zwischen CHF 50 und CHF 300, je nach Arbeitsaufwand des Entlastungsdienstes, in Rechnung gestellt.
3. Tarife und Zahlungsbedingungen
3.1 Für die SOS-Betreuung gelten folgende Tarife, wobei pro SOS-Einsatz auch bei kürzerer effektiver Dauer jeweils mindestens 2 Stunden in Rechnung gestellt werden:
1. Gegenstand
1.1 Für Betreuungsnotfälle bietet der Entlastungsdienst eine SOS-Betreuung an. Innert 24 Stunden ab Eingang der Online-Buchung des Vertragspartners/der Vertragspartnerin nimmt der Entlastungsdienst mit dem/der Vertragspartner/in schriftlich oder telefonisch Rücksprache (nachfolgend „Rücksprache“) und organisiert eine massgeschneiderte Betreuung der zu betreuenden Person durch seine Mitarbeiter/innen (nachfolgend „Mitarbeiter/in“) und somit eine Entlastung der betreuenden Angehörigen (nachfolgend „Angehörige“).
1.2 Die SOS-Betreuung erfolgt durch eine/n oder mehrere qualifizierte, für den Einsatz geeignete/n Mitarbeiter/innen.
1.3 Anlässlich der Rücksprache definiert der/die Vertragspartner/in mit der Geschäftsstelle des Entlastungsdienstes Art, Umfang, Anzahl der Einsätze und Dauer der massgeschneiderten SOS-Betreuung sowie die Aufgaben des Mitarbeiters/der Mitarbeiterin.
1.4 Die SOS-Betreuung ist in der Regel auf das Gebiet des Kantons Zürich beschränkt und erfolgt in der Regel am Domizil der zu betreuenden Person.
1.5 Es wird keine Betreuung angeboten, welche ausschliesslich Hauswirtschafts- und/oder Pflegearbeiten umfasst.
2. Vertragsschluss
2.1 Der Vertrag über den Auftrag zur SOS-Betreuung zwischen dem/der Vertragspartner/in und dem Entlastungsdienst kommt erst zustande nach erfolgter Rücksprache mit der Mitteilung des ersten SOS-Einsatztermins per E-Mail oder telefonisch an den/die Vertragspartner/in durch den Entlastungsdienst. Mit der Online-Buchung entsteht somit noch kein einklagbarer Anspruch des Vertragspartners/der Vertragspartnerin auf eine SOS-Betreuung.
2.2 Widerruft der/die Vertragspartner/in seine/ihre Online-Buchung nach Eingang beim Entlastungsdienst und vor Mitteilung des ersten SOS-Einsatztermins durch den Entlastungsdienst, wird dem/der Vertragspartner/in eine Bearbeitungsgebühr zwischen CHF 50 und CHF 300, je nach Arbeitsaufwand des Entlastungsdienstes, in Rechnung gestellt.
3. Tarife und Zahlungsbedingungen
3.1 Für die SOS-Betreuung gelten folgende Tarife, wobei pro SOS-Einsatz auch bei kürzerer effektiver Dauer jeweils mindestens 2 Stunden in Rechnung gestellt werden:
Leistung/Zuschlag |
Normal-Tarif |
IV-Tarif |
SOS-Betreuung während der Woche |
Fr. 49.— / Std. |
Fr. 35.— / Std. |
SOS-Betreuung Wochenende oder an Feiertagen |
Fr. 54.— / Std. |
Fr. 38.— / Std. |
Wegpauschale |
Fr. 15.— / Einsatz |
Fr. 10.— / Einsatz |
Nachtpauschale während der Woche |
Fr. 170.— / Nacht |
Fr. 170.— / Nacht |
Nachtpauschale Wochenende oder an Feiertagen |
Fr. 200.— / Nacht |
Fr. 200.— / Nacht |
Nachtzuschlag (Betreuung von 23 bis 6 Uhr) |
+ 25 % |
+ 25 % |
Mitgliederbeitrag |
Fr. 60.— / Jahr |
Fr. 60.— / Jahr |
1) Der IV-Tarif kommt zur Anwendung, falls im zu entlastenden Haushalt jemand eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt: Vorliegende IV-Verfügung, in Abklärung dazu oder verordnete sonderpädagogische Massnahme. Dieser Tarif liegt unter dem Normaltarif, da er vom Bund und Kanton subventioniert wird.
2) Auf entsprechende Anfrage informiert der Entlastungsdienst über tiefere Tarife, welche im Härtefall zur Anwendung kommen können und er informiert, wo der/die Vertragspartner/in um finanzielle Unterstützung anfragen kann.
3) Die Nachtpauschale wird erhoben, wenn der/die Mitarbeiter/in bei der zu betreuenden Person zwischen 23 und 6 Uhr übernachtet. Die Nachtpauschale beinhaltet maximal 2 Stunden aktive Betreuung während dieser Zeit. Eine weitergehende aktive Betreuung während dieser Zeit ist zusätzlich nach effektivem Aufwand zum Normal-Tarif zu entschädigen.
4) Der Nachtzuschlag wird für Einsätze zwischen 23 und 6 Uhr erhoben.
5) Um Dienstleistungen des Entlastungsdienstes in Anspruch nehmen zu können, ist eine Mitgliedschaft im Verein „Entlastungsdienst Schweiz - Kanton Zürich“ (www.entlastungsdienst.ch/zuerich/) notwendig. Der Jahresbeitrag für die Mitgliedschaft beträgt CHF 60.-.
3.2 Für seine Leistungen stellt der Entlastungsdienst dem/der Vertragspartner/in monatlich eine Rechnung, welche innert 30 Tagen ab Rechnungsdatum zu bezahlen ist. Die Rechnung wird entsprechend der von dem/der Mitarbeiter/in erfassten Einsatzzeiten erstellt, wobei jeweils auf 5 Minuten auf- oder abgerundet wird.
4. Pflichten des Vertragspartners/der Vertragspartnerin
4.1 Der/die Vertragspartner/in ist verpflichtet, alle beim Buchungsvorgang erforderlichen Angaben vollständig und richtig zu machen. Er ist auch dafür zuständig, dass der Entlastungsdienst anlässlich der Rücksprache alle nötigen Informationen erhält, welche für die SOS-Betreuung wichtig sind.
4.2 Der/die Vertragspartner/in ist dafür zuständig, dass der/die Mitarbeiter/in von ihm/ihr oder der zu betreuenden Person oder deren Angehörigen vor Ort in seine/ihre Aufgaben eingeführt wird.
4.3 Bei medizinischen Notfällen ist der/die Mitarbeiter/in berechtigt, einen Arzt, die Spitex oder einen Notfalldienst herbeizuziehen. Die Kosten eines solchen Einsatzes übernimmt vollumfänglich der/die Vertragspartner/in, sofern sie nicht von der zu betreuenden Person übernommen werden.
4.4 Falls die zu betreuende Person den/die Mitarbeiter/in an einem vereinbarten Termin nicht benötigt, ist der Vertragspartner dafür zuständig, dass der Termin seitens der zu betreuenden Person telefonisch oder per E-Mail bei der Geschäftsstelle des Entlastungsdienstes im Voraus abgesagt wird. Bei Absagen weniger als 48 Stunden (= 2 Tage) vor dem vereinbarten Termin werden die vereinbarten Stunden vollumfänglich in Rechnung gestellt.
4.5 Der/die Vertragspartner ist dafür zuständig, dass sich er/sie, die zu betreuende Person oder deren Angehörige im Falle von Schwierigkeiten zwischen der zu betreuenden Person und dem/der Mitarbeiter/in, welche diese nicht selber beheben können, an die Geschäftsstelle des Entlastungsdienstes wendet.
5. Pflichten des Entlastungsdienstes
5.1 Der Entlastungsdienst ist dafür zuständig, dass die zu betreuende Person oder deren Angehörige rasch möglichst benachrichtigt werden, wenn der/die Mitarbeiter/in am vereinbarten Termin kurzfristig verhindert ist. Nach Möglichkeit organisiert der Entlastungsdienst einen Ersatz.
5.2 Der Entlastungsdienst haftet für die sorgfältige Ausführung des vereinbarten Auftrags. Er haftet nicht für Schäden, welche infolge ungenügender, mangelhafter oder falscher Informationen oder Aufgabeneinführung vor Ort durch den/die Vertragspartner/in, die zu betreuende Person oder deren Angehörige entstehen oder die durch die betreuende Person verursacht werden.
5.3 Der Entlastungsdienst und seine Mitarbeiter/innen behandeln alle ihnen anvertrauten Informationen und Personendaten vertraulich. Die Geheimhaltungspflicht besteht auch nach Beendigung der SOS-Betreuung weiter. Der Entlastungsdienst gibt Daten an Dritte ausserhalb des Entlastungsdienstes nur weiter, sofern eine schriftliche Einwilligung der betroffenen Person/en vorliegt oder wenn Gesetze, Gerichte oder Behörden eine Herausgabe vorschreiben
oder anordnen.
6. Vertragskündigung
6.1 Der Vertrag kann von dem/der Vertragspartner/in oder dem Entlastungsdienst unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 7 Tagen jederzeit aufgelöst werden. Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen.
6.2 Der/die Vertragspartner/in und der Entlastungsdienst können den Vertrag jederzeit und ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist in gegenseitigem Einvernehmen kündigen.
7. Schlussbestimmungen
7.1 Der Entlastungsdienst kann diese AGB periodisch anpassen, soweit er dies als notwendig erachtet. Änderungen werden vom Entlastungsdienst auf der Webseite SOS-Betreuung zugänglich gemacht und treten mit ihrer Aufschaltung in Kraft. Der Entlastungsdienst informiert den/die Vertragspartner/in spätestens 14 Tage vor der Aufschaltung schriftlich über die Änderungen.
7.2 Sollten einzelne oder mehrere Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder nicht durchsetzbar sein oder werden, wird die Wirksamkeit oder Durchsetzbarkeit der übrigen Bestimmungen dieser AGB davon nicht berührt. Anstelle der unwirksamen oder nicht durchsetzbaren Bestimmung treten sinngemäss die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere Art. 394 ff. OR.
7.3 Auf diese AGB und allfällige aus oder im Zusammenhang damit und der SOS-Betreuung entstehende Streitigkeiten ist ausschliesslich schweizerisches Recht anwendbar unter Ausschluss kollisionsrechtlicher Normen.
7.4 Ausschließlicher Gerichtsstand ist Zürich, wobei der Entlastungsdienst berechtigt ist, den/die Vertragspartner/in an seinem/ihrem Domizil zu belangen.
Zürich, 1. Januar 2022
Doris Balmer
Präsidentin |
Barbara Turina
Geschäftsführerin |