Diese Tarifbestimmungen gelten für die SOS-Betreuung ab Januar 2018.
Betreuung |
Normal |
IV* |
Betreuung unter der Woche |
CHF 49.–/Stunde |
CHF 35.–/Stunde |
Betreuung Wochenende/Feiertage |
CHF 54.–/Stunde |
CHF 38.–/Stunde |
Wegpauschale |
CHF 15.–/Einsatz |
CHF 10.–/Einsatz |
Mitgliederbeitrag |
CHF 60.–/Jahr |
CHF 60.–/Jahr |
* Der IV-Tarif kommt zur Anwendung, wenn im zu entlastenden Haushalt jemand eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt: Vorliegende IV-Verfügung, in Abklärung dazu oder eine sonder-/heilpädagogische Massnahme wurde verordnet. Dieser Tarif liegt unter dem Normaltarif, da er vom Bund und Kanton subventioniert wird.
Es ist uns ein Anliegen, dass niemand aus Kostengründen auf Betreuung und Entlastung verzichten muss. Gerne zeigen wir Ihnen auf, bei welchen Stellen Sie finanzielle Unterstützung beantragen können. Dank Spendengeldern kann auch der Entlastungsdienst bei wenig Einkommen Tarifreduktionen gewähren.
Es ist uns ein Anliegen, dass niemand aus Kostengründen auf Betreuung und Entlastung verzichten muss. Gerne zeigen wir Ihnen auf, bei welchen Stellen Sie finanzielle Unterstützung beantragen können. Dank Spendengeldern kann auch der Entlastungsdienst bei wenig Einkommen Tarifreduktionen gewähren.
tarife_entlastungsdienst_kanton_zürich_ab_januar_2022.pdf |
Annulation
Bei kurzfristigen Absagen (weniger als 48 Stunden vor dem Einsatz, ausgenommen Notfälle), werden dem Kunden die vereinbarten Stunden vollumfänglich in Rechnung gestellt. Für die Suche, Vermittlung und Anstellung der Betreuungspersonen erheben wir keine Gebühr, sofern anschliessend eine Entlastungsvereinbarung abgeschlossen werden kann. Wird eine Anfrage jedoch zurückgezogen, ohne dass es zu einer Entlastung gekommen ist, verrechnen wir je nach Aufwand eine Bearbeitungsgebühr zwischen 50 und 300 Franken.
Bei knapp der Hälfte der Kundinnen und Kunden wird die SOS-Betreuung im Verlauf der Dauer in eine reguläre Entlastung überführt. Dabei kommt der reguläre Tarif vom Entlastungsdienst zur Anwendung. Dies, weil entweder die Notsituation vorbei ist und weiterhin Betreuung benötigt wird. Oder weil eine dauerhafte Betreuung immer das Ziel war, aber zum sofortigen Einstieg (Deeskalation, respektive Stabilisierung) das Angebot der SOS-Betreuung gewünscht wurde.
Bei kurzfristigen Absagen (weniger als 48 Stunden vor dem Einsatz, ausgenommen Notfälle), werden dem Kunden die vereinbarten Stunden vollumfänglich in Rechnung gestellt. Für die Suche, Vermittlung und Anstellung der Betreuungspersonen erheben wir keine Gebühr, sofern anschliessend eine Entlastungsvereinbarung abgeschlossen werden kann. Wird eine Anfrage jedoch zurückgezogen, ohne dass es zu einer Entlastung gekommen ist, verrechnen wir je nach Aufwand eine Bearbeitungsgebühr zwischen 50 und 300 Franken.
Bei knapp der Hälfte der Kundinnen und Kunden wird die SOS-Betreuung im Verlauf der Dauer in eine reguläre Entlastung überführt. Dabei kommt der reguläre Tarif vom Entlastungsdienst zur Anwendung. Dies, weil entweder die Notsituation vorbei ist und weiterhin Betreuung benötigt wird. Oder weil eine dauerhafte Betreuung immer das Ziel war, aber zum sofortigen Einstieg (Deeskalation, respektive Stabilisierung) das Angebot der SOS-Betreuung gewünscht wurde.