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SOS-BETREUUNG.CH
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Diese Tarifbestimmungen gelten für die SOS-Betreuung ab Januar 2018.

Betreuung
Normal
IV*
Betreuung unter der Woche
CHF 49.–/Stunde
CHF 35.–/Stunde
Betreuung Wochenende/Feiertage
CHF 54.–/Stunde
CHF 38.–/Stunde
Wegpauschale
CHF 15.–/Einsatz
CHF 10.–/Einsatz
Mitgliederbeitrag
CHF 60.–/Jahr
CHF 60.–/Jahr
* Der IV-Tarif kommt zur Anwendung, wenn im zu entlastenden Haushalt jemand eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt: Vorliegende IV-Verfügung, in Abklärung dazu oder eine sonder-/heilpädagogische Massnahme wurde verordnet. Dieser Tarif liegt unter dem Normaltarif, da er vom Bund und Kanton subventioniert wird.

Es ist uns ein Anliegen, dass niemand aus Kostengründen auf Betreuung und Entlastung verzichten muss. Gerne zeigen wir Ihnen auf, bei welchen Stellen Sie finanzielle Unterstützung beantragen können. Dank Spendengeldern kann auch der Entlastungsdienst bei wenig Einkommen Tarifreduktionen gewähren.
tarife_entlastungsdienst_kanton_zürich_ab_märz_2019.pdf
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Annulation
Bei kurzfristigen Absagen (weniger als 48 Stunden vor dem Einsatz, ausgenommen Notfälle), werden dem Kunden die vereinbarten Stunden vollumfänglich in Rechnung gestellt. Für die Suche, Vermittlung und Anstellung der Betreuungspersonen erheben wir keine Gebühr, sofern anschliessend eine Entlastungsvereinbarung abgeschlossen werden kann. Wird eine Anfrage jedoch zurückgezogen, ohne dass es zu einer Entlastung gekommen ist, verrechnen wir je nach Aufwand eine Bearbeitungsgebühr zwischen 50 und 300 Franken.
​ 
Hinweis
Ab der 101. Betreuungsstunde kommt ein höherer Tarif zur Anwendung: 77.–/Stunde Normaltarif und 53.–/Stunde mit IV. In finanziellen Härtefällen kommt ein reduzierter Ansatz zur Anwendung. Wenn die Betreuung durch die öffentliche Hand fremdfinanziert wird, kommt immer der höhere Tarif (ab 101. Stunde) zur Anwendung.  
 
Bei knapp der Hälfte der Kundinnen und Kunden wird die SOS-Betreuung im Verlauf der Dauer in eine reguläre Entlastung überführt. Dabei kommt der reguläre Tarif vom Entlastungsdienst zur Anwendung. Dies, weil entweder die Notsituation vorbei ist und weiterhin Betreuung benötigt wird. Oder weil eine dauerhafte Betreuung immer das Ziel war, aber zum sofortigen Einstieg (Deeskalation, respektive Stabilisierung) das Angebot der SOS-Betreuung gewünscht wurde. 
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Öffnungszeiten

​Mo - Fr von 8.30 - 13.00 Uhr

Kontaktieren Sie uns

Entlastungsdienst Schweiz - Kanton Zürich
Schaffhauserstrasse 358

8050 Zürich-Oerlikon
044 741 13 30
sos@entlastungsdienst.ch

Impressum

AGB

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